


Wir fragen nicht, wie Du heißt...|...sondern wie wir Dir helfen können!
Heidi und Leila und die anderen Frauen vom Projekt Findelbaby versuchen, Dir so gut zu helfen, wie es geht, wenn Du Deine Schwangerschaft verheimlicht hast und nicht weiter weißt. Wie wir helfen: Jederzeit, 24 Stunden am Tag, über die kostenlose Notrufnummer. Kein Problem ist für einen Anruf zu klein.
Tel. 0800/456 0 789
Du kannst zu uns kommen und bis zur Entbindung in Hamburg wohnen. Du wirst ärztlich untersucht und von einer Hebamme betreut.
Wir begleiten Dich zur anonymen Geburt und bleiben bei Dir, bis Du alles hinter Dich gebracht hast.
Dein Kind wird von liebevollen Pflegeeltern betreut. Du kannst bis zu acht Wochen nach der Geburt bei uns bleiben, aber auch gleich gehen. Innerhalb der acht Wochen kannst Du Dich jederzeit für ein Leben mit Deinem Kind entscheiden.
Du kannst sicher sein: Egal, wie Du Dich entscheidest, wir helfen Dir. Wenn Du es nicht willst, wird niemand erfahren, dass Du bei uns warst und ein Kind geboren hast.
Wenn Du nicht zu uns kommen kannst oder den Weg nicht mehr rechtzeitig schaffst, finden wir trotzdem eine Lösung: Über die Notrufnummer 0800/456 0 789 erfährst Du, in welchem Krankenhaus in Deiner Nähe eine anonyme Entbindung möglich ist.
Wenn Du möchtest, dass wir uns um dein Kind kümmern, kannst Du eine Vollmacht ausstellen, die ebenfalls über die Notrufnummer angefordert werden kann. Unsere Mitarbeiterinnen kommen dann schnellstmöglich dahin, wo Du Dein Kind entbunden hast. Du kannst auch mit ihnen sprechen.
Unsere Mitarbeiter unterliegen einer besonderen gesetzlichen Schweigepflicht, die sie unter keinen Umständen verletzen werden.
Ein Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen, die ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben: Wenn Sie schwanger sind, gilt für Sie ab dem siebten Schwangerschaftsmonat bis zum sechsten Monat nach der Geburt eine Art Mutterschutz. In diesem Zeitraum müssen Sie keine Abschiebung befürchten. Sie erhalten bei der Ausländerbehörde eine Duldung. Sie können sich auf ein entsprechendes Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesinnenministerium berufen. Die Kosten der Entbindung trägt das Sozialamt.