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Was ist eine betreute Wohnform?|Wer darf dort hin?

"Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder" sind im Achten Sozialgesetzbuch vorgesehen, das die Jugendhilfe regelt. SGB VIII § 19 sieht vor, dass Mütter und Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden sollen, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.

Eine Altersgrenze für Mütter gibt es nicht. Dieses Hilfsangebot gilt unabhängig für jede Mutter, die vorübergehend intensivere Unterstützung benötigt. Die Inanspruchnahme dieser Hilfe bedeutet nicht, dass die Frau eine schlechte Mutter ist. Und keine Frau muss Nachteile befürchten, wenn sie für eine gewisse Zeit zu uns kommt, bis sie mit ihrem Kind wieder allein leben kann.